Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von ARGE KMRPAS
1. Allgemeines
Eine Übertragung der
Rechte und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag auf Dritte bedarf
der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin. Unserem Versand an
Endverbraucher liegen die gesetzlichen Regelungen des BGB in Verbindung
mit dem Fernabsatzgesetzes zu Grunde.
2. Geltung
Die nachstehenden
Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsangebote und
Vertragsabschlüsse der ARGE KMRPAS. Diese Bedingungen gelten nur
gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Allen Lieferungen,
Leistungen und Angeboten liegen ausschließlich diese ABG zu Grunde. Den
AGB unserer Kunden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich
widersprochen und diese haben keine Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen
oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ARGE
KMRPAS.
3. Angebote, Vertragsschluss, Form, Widerruf
3.1 Die
Angebote der ARGE KMRPAS sind freibleibend, es sein denn es ist
schriftlich etwas anderes vereinbart. Bestellungen unserer Kunden werden
durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der
bestellten Sache angenommen. Angaben in Katalogen, Prospekten,
Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen
sind unverbindlich und jederzeit widerruflich, es sei denn sie sind
schriftlich vereinbart.
3.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen der Schriftform.
3.3
Im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Fall von
Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, nimmt
ARGE KMRPAS die Bestellungen des Käufers zu den jeweils geltenden
Bedingungen der Internetseite an. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern
auf der Internetseite ist ARGE KMRPAS zum Rücktritt berechtigt.
3.4
Bei Fernabsatzverträgen kann der Käufer schriftlich oder per E-Mail oder
durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen mit Ausnahme der
unter Ziff. 2.5 genannten Fälle den Vertrag widerrufen. Sofern der
Bestellwert mehr als € 40,00 beträgt, erstattet ARGE KMRPAS die Kosten
der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ARGE KMRPAS eine durch
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Wertminderung einbehalten kann.
3.5
Ein Widerrufsrecht gemäß Ziff. 2.4 erlischt bei Software auf
versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden und bei
Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden
sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software
auf versiegelten Datenträgern und anderen Produktteilen (z.B. Hardware)
zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei
Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern
gespeicherte Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der
Entsiegelung der Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket
(Bundle) nicht teilbar. Die gesetzlichen und vertraglichen
Gewährleistungsansprüche gemäß Ziff.6 dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen bleiben unberührt.
4. Preisgestaltung
4.1 Alle
im Onlineshop von ARGE KMRPAS angegebenen Preise sind Bruttopreise
(Preise einschließlich Mehrwertsteuer). Alle anderen Preisangaben der
ARGE KMRPAS, dies gilt insbesondere für Angebote, sind Nettopreise. Die
Preise beinhalten grundsätzlich keine Versand-, Versicherungs- und
Installationskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet. Bei
Fernabsatzverträgen wird bei der Bestellung ein Endpreis einschließlich
Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen.
4.2 Auf Wunsch und Rechnung des Käufers wird die Ware beim Käufer installiert.
4.3
Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der Ware auf seine Kosten für
den Betrieb der Ware geeignete Räume mit den notwendigen technischen
Einrichtungen (Stromanschlüsse, Verkabelungen für Datenübertragung
etc.), die auch von ihm in Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.
4.4 Ebenso ist die erforderliche Organisation Sache des Käufers, insbesondere das hierfür notwendige Personal bereitzuhalten.
5. Liefergegenstand und Teilleistungen
5.1
Die Lieferpflicht der ARGE KMRPAS und alle Liefertermine stehen unter
dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Änderungen
des Liefergegenstandes gelten als genehmigt, soweit die technische
Funktion nicht beeinträchtigt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.
Insofern behält sich die ARGE KMRPAS die Änderung des Liefergegenstandes
zu jeder Zeit vor. Dem Kunden zumutbare Teilleistungen, insbesondere
Teillieferungen gelten als vereinbart.
5.2 Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden
ist, oder bei Abholung durch den Käufer mit der Bereitstellung der Ware.
Dies gilt auch, wenn ARGE KMRPAS die Transportkosten trägt.
5.3 Evtl. genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.4
Liefert ARGE KMRPAS nicht bis zum vereinbarten Termin, kann der Käufer
nach Ablauf von einer Woche ARGE KMRPAS eine angemessene Nachfrist (von
mindestens 3 Wochen) setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem
Ablauf vom Kauf zurücktrete.
5.5 Kriege, Streik, Aussperrung,
Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen,
Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt,
die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder
unwirtschaftlich machen, befreien ARGE KMRPAS für die Dauer und im
Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung die
Dauer von 2 Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bei
teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der ARGE KMRPAS
ist ARGE KMRPAS nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten
einzudecken. In diesem Fall ist ARGE KMRPAS berechtigt, die vorhandene
Warenmenge unter Berücksichtigung deren Eigenbedarfs zu verteilen.
6. Zahlungen, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1
Der Kaufpreis wird sofort ohne Abzug mit der Bestellung netto Kasse zur
Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Wechsel werden nicht angenommen.
6.2 Alle Preise für Endverbraucher
gelten inklusive der in
der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Mehrwertsteuer. In
allen anderen Fällen gelten die genannten Preise zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Verpackungs- Versand-
bzw. Transportkosten.
Bei Versand an Endverbraucher entsprechen den
Bedingungen der Fernabsatzgesetzes wird innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eine Versandkostenpauschale von 5,- € erhoben. Wird
vereinbart, dass die Leistung innerhalb von 4 Monaten erbracht werden
soll, so ist die ARGE KMRPAS innerhalb dieser Frist an die vereinbarten
Preise gebunden. Bei Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die
sich aus einer Erhöhung der Einkaufspreise, Herstellungs- oder
Transportkosten ergeben, sind wir zu einer angemessenen Anpassung
berechtigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4 %, kann der Kunde
innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung
über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung gegenüber ARGE
KMRPAS vom Vertrag zurücktreten. Ein etwaiges Aufrechnungsrecht steht
dem Kunden nur dann zu , wenn seine Ansprüche unbestritten, schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gemäß § 286 Abs. 3 BGB
tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
Verzug ein , gem. §288 Abs. 1 BGB ist der Rechnungsbetrag ab
Verzugseintritt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des
Diskontsatz - Überleitungsgesetzes zu verzinsen.
6.3 Zahlungen sind
nur dann vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird oder einem
der Konten der ARGE KMRPAS vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist
vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungen des Käufers werden gem. § 367
BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung verbucht.
6.4 Bei Fristüberschreitung des Käufers ist
dieser auch ohne Mahnung verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ARGE KMRPAS
vorbehalten.
6.5 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht
dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig ist.
7. Gewährleistung (Sachmangelfreiheit)
7.1 ARGE KMRPAS übernimmt bei neu hergestellten Waren die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern bei einzelnen Produkten nichts anderes vereinbart wurde, 2 Jahre nach Ablieferung.
7.3
Sollten Garantiezusagen von Herstellern über die gesetzlichen Garantien
hinaus gegeben werden, so werden diese Zusagen nur in Vertretung der
Hersteller erfüllt.
7.4 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl
des Käufers auf eine kostenlose Nachbesserung oder Nachlieferung der
schadhaften Teile. Wenn die Nacherfüllung durch ARGE KMRPAS fehlschlägt,
kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem
Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 10 (Haftung)
bleiben hiervon unberührt.
7.5 Bei Softwarefehlern wird ARGE KMRPAS
den Fehler, soweit ARGE KMRPAS dazu in der Lage ist, durch Lieferung
einer anderen Softwareversion oder durch Hinweise zur Umgehung des
Fehlers beseitigen.
7.6 Defekte Teile sind in der Originalverpackung
mit einer komplett ausgefüllten Störungsmeldung frei Haus, ausgenommen
Rücksendungen gemäß Ziff. 2.5, an ARGE KMRPAS zu senden. Eventuelle
Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Ausgetauschte Teile
werden Eigentum der ARGE KMRPAS.
7.7 Die Gewährleistung entfällt,
wenn andere als von ARGE KMRPAS beauftragte Personen Reparaturen oder
sonstige Eingriffe oder Änderungen an der Ware vornehmen, oder nicht
geeignetes Zubehör verwendet wird.
7.8 Die Gewährleistung entfällt
auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit, Fehler
an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Unfälle, normalen
Verschleiß, Naturkatastrophen, Transportschäden, Beta-, Experimental-,
Vorabversionen, Prototypen, den Aufstellungsvorschriften oder sonst auf
ein schuldhaftes Verhalten des Käufers oder seines Personals
zurückzuführen sind.
7.9 Stellt sich der Mangel als Handhabungs-,
Bedienungs- oder Eingabefehler heraus, oder wurden Sicherungsmaßnahmen
nicht beachtet, zahlt der Käufer ARGE KMRPAS für Inanspruchnahme den
Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz von derzeit ca. 95,00
€/Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Weitere Ansprüche stehen dem
Käufer gegen ARGE KMRPAS nicht zu. Eine Mangelrüge berechtigt den
Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer
Lieferungen zu verweigern.
7.10 Offensichtliche Mängel an der
gelieferten Sache sind, sofern es sich nicht um erkennbare
Transportschäden handelt, innerhalb von 3 Arbeitstagen der ARGE KMRPAS
anzuzeigen.
Gewährleistungsansprüche von Endverbrauchern
verjähren nach einem Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung
/Abnahme/Bereitstellung ,jeweils was eher eintritt, der Ware.
Für
andere Abnehmer gilt die verkürzte Sachmängelfreiheit von einem Jahr, es
sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Nach Ablauf
dieser Frist kann der Kunde wegen eines Mangels nur Ansprüche geltend
machen, wenn der ARGE KMRPAS den Mangel kannte und diesen arglistig
verschwiegen hat.
Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, da die Gefahr
auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Sofern es dem Kunden zumutbar ist
sind wir zur mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Stellt uns der Kunde
eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und
schlägt diese Beseitigung fehl, so hat der Kunde einen Anspruch auf
Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des vereinbarten
Kaufpreises. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Keine
Gewährleistungsansprüche entstehen wenn Mängel auf unsachgemäße
Behandlung oder Überbeanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch an der gelieferten Sache auftreten. Ist der Liefergegenstand
aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt worden, und ist der Mangel auf
diese Vorgaben zurück zu führen, entfällt ebenfalls jeder
Gewährleistungsanspruch; dies gilt auch für Mängel, die durch
unsachgemäße Be- oder Verarbeitung, Unsachgemäßen Einbau oder durch
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen aufgetreten sind. Bei Rückgabe
der gelieferten Sache ist der Liefergegenstand vollständig, insbesondere
mit Zubehör und vollständiger Originalverpackung zurückzugeben ,
ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung. Die Anzeige eines
Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung möglich.
Nicht
gewährleistungsfähig sind Schäden äußerlicher Art an versiegelten Waren
wie z.B. Toner, Tintenpatronen, CD Rohlingen, Disketten, Magnetbänder
etc..
7.11. Sonstige Schadenersatzansprüche
Eine weitergehende
Haftung über unmittelbar im oder am Liefergegenstand entstandenen
Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration in andere
technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch
unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Liefergegenstand
entstanden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 ARGE KMRPAS behält sich bis
zur vollständigen Bezahlung der Forderungen einschließlich etwaiger
Nebenforderungen vor das Eigentum an der Ware vor. Bei Kaufleuten
behalten wir uns Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus
dieser Geschäftsbeziehung vor.
8.2 Eine Weiterveräußerung an Dritte
vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer nicht gestattet. Es gilt ein
erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Im Falle der erlaubten
oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte tritt der Käufer Hilfsweise
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen
sind, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach
Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Im Falle berechtigter
Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt.
Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt.
Im Falle der berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns, nicht
selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist und
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Eine berechtigte Weiterveräußerung ist nur gegeben, wenn es zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden gehört an Dritte zu verkaufen
und dies der ARGE KMRPAS vor Kaufabschluss schriftlich mitgeteilt wurde.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den
Liefergegenstand oder Rechten daran hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention
notwendigen Unterlagen und Informationen zuzuleiten. Bei der Verwertung
der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes : Ist
der Kunde Endverbraucher so gelten die Vorschriften des
Verbraucherschutzgesetzes. In allen anderen Fällen können wir über die
Vorbehaltsware nach bestem Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös
der Verwertung wird abzüglich entstandener Kosten und Zinsen auf offene
Forderungen angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt
bei Dritten einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der
entstandenen Kosten und Zinsen von der fälligen Forderung. Uns
überlassene Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden heraus gegeben,
wenn sie einen Wert von mehr als 20% über die offenen Forderungen
haben, für die Sicherheit gegeben wurde.
9. Haftung
9.1
Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers
wegen fahrlässiger Verletzung von Pflichten durch ARGE KMRPAS, der
leitenden Angestellten der ARGE KMRPAS oder andere Erfüllungsgehilfen
sind, mit Ausnahme der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), ausgeschlossen.
9.2 Für mittelbare sowie im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet ARGE
KMRPAS dem Käufer gegenüber nur bei groben eigenem Verschulden oder
grobem Verschulden von leitenden Angestellten.
9.3 Für nicht vorhersehbare vertragsuntypische Schäden ist die Haftung der Höhe nach auf den doppelten Warenwert beschränkt.
9.4
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende
gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
9.5 Der Käufer
hat vor dem Einsatz neuer Software bzw. Hardwarekonfigurationen seinen
Datenbestand entsprechend zu sichern. Für Mangelfolgeschäden an Daten,
die durch eine nicht ausreichende Sicherung des Datenbestands
eingetreten sind, haftet ARGE KMRPAS nur bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz.
10. Software
10.1 Für die Überlassung der Software an den
Käufer wird ein gesonderter Lizenzvertrag zwischen dem
Softwarehersteller und dem Käufer abgeschlossen. ARGE KMRPAS liefert nur
unter der Bedingung, dass der Käufer die rechtswirksamen
Lizenzbedingungen des Herstellers rechtsverbindlich anerkennt.
10.2
Für die Überlassung ohne besondere Verträge gelten folgende Bedingungen:
Der Softwarehersteller hat das alleinige Eigentum und ausschließliche
urheberrechtliche Nutzungsrecht an den von ihm entwickelten Programmen.
10.3
Der Käufer erhält eine nicht ausschließliche und für die Dauer der
Benutzung der Ware befristete Lizenz zur einfachen Nutzung der
Programme.
10.4 Der Käufer verpflichtet sich, diese geheim zu halten,
Dritten nicht zu überlassen oder zugänglich zu machen und das geistige
Eigentum der ARGE KMRPAS oder ihrer Unterlieferanten daran zu wahren.
Die Verwendung auf anderen Maschinen oder Geräten bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Lizenzinhabers.
10.5 Bei Veräußerung von
Standardsoftware an Dritte gehen die Rechte und Pflichten aus dem
Lizenzvertrag auf diesen über. Eine Veräußerung von Individualsoftware,
d.h. Software, die durch ARGE KMRPAS im Auftrage eines Kunden, oder
durch ARGE KMRPAS selbst, erstellt wurde, gilt dies nicht: die
Veräußerung oder auch die Überlassung einer durch ARGE KMRPAS erstellten
Software an Dritte ist nicht zulässig. Individuelle Vereinbarungen, die
von dieser Bedingung abweichen, sind in allen Fällen mit ARGE KMRPAS zu
verhandeln und bedürfen in allen Fällen der Schriftform.
10.6 Bei
ständiger Außerbetriebsetzung der Ware oder deren Überlassung an Dritte
hat der Käufer die Programme und evtl. hergestellte Kopien zu löschen
oder zu vernichten.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 ARGE KMRPAS übernimmt keine Haftung dafür, dass Handelswaren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. …
11.2
Der Käufer ist verpflichtet, ARGE KMRPAS unverzüglich Mitteilung zu
machen, falls er auf eine Verletzung von Schutzrechten hingewiesen wird.
11.3
Sind Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden,
so hat der Käufer ARGE KMRPAS von allen Forderungen freizustellen, die
aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben
werden.
12. Verzug und Schadenersatz
Stellt der Kunde von ihm zu
beschaffende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt
er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich
die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Im Verzugsfall haben wir die
Wahl Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen oder in Höhe
von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des
Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt
das Recht des Kunden einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Gegenüber Endverbrauchern sind bei auf leichter Fährlässigkeit
beruhendem Verzug Schadenersatzforderungen wegen dieser Verzögerung oder
nachträglicher Unmöglichkeit der Höhe nach auf den 3 -fachen Wert der
Lieferung oder Leistung beschränkt. Die gesetzlichen Ansprüche des
Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.
Für Kaufverträge mit Soll- ,Hilfs- oder Vollkaufleuten sowie
Körperschaften sind Schadenersatzleistungen aus Fehl-, Nicht - oder
verspäteter Lieferung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für
Kaufverträge mit Weiterverarbeitern oder Wiederverkäufern. Hilfsweise
gilt als vereinbart : verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger
Auswahl und Abschluss angemessener Verträge durch unsere Zulieferanden,
so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Im Falle
der Unmöglichkeit der Lieferung, z.B. durch höhere Gewalt oder durch
Erklärung von "Force Majeure" sind wir berechtigt, innerhalb von 3 Tagen
nach Kenntnis vom Vertrag zurück zu treten.
13. Gefahrübergang
Mit
Lieferung / Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
einer zu fälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Käufer
über. Es steht dem Berechtigten frei, mit dem Frachtführer abzurechnen.
Dies gilt auch wenn wir die Frachtkosten übernehmen und/oder den
Versand selber veranlassen. Verzögert sich der Versand bereitgestellter
oder versandbereiter Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat
so geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware dem Kunden in
unseren Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Abholung
bereit gestellt. Transportschäden müssen dem Versender und dem
Frachtführer unverzüglich nach Erhalt der Ware /Sendung Angezeigt
werden.
14. Schadenersatz wegen Nichtabnahme
Stehen uns wegen
Nichtabnahme durch den Kunden Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung zu, so gilt ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 10 %
der Auftragssumme als vereinbart. Hiervon unberührt bleibt das Recht
des Kunden einen geringeren Schaden nachzuweisen.
15. Rücktritt vom Kaufvertrag
Nach
den Bestimmungen der Fernabsatzgesetzes räumen wir Endverbrauchern ein
Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit
dem Tage des Eingangs beim Empfänger, bei Teillieferungen mit dem
Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner
Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufes. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren ,die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Bestellungen zur Lieferung
von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ,sofern die
gelieferten Dateiträger vom Verbraucher/ Empfänger entsiegelt worden
sind. Eine Rückgabe ist nur möglich unter Rücksendung der Ware im
Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage
der Originalrechnung. Nach den Regelungen des Fernabsatzgesetzes trägt
der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung. Als Nachnahme
zurückgesandte Waren können leider nicht angenommen werden. Insoweit die
Ware und die Verpackung in einem weiter verkaufsfähigen Zustand sind,
erhält der Kunde den Kaufpreis, soweit dieser bereits entrichtet ist,
abzüglich der Frachtkosten.
16. Datensicherung
Der Kunde ist zur
Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten auf
einen externen Datenträger verpflichtet. Insbesondere gilt dies im Falle
einer Reklamation und einer daraus notwendigen Reparatur. Ansprüche aus
Datenverlust sind ausgeschlossen.
17. Datenschutz
Der Käufer
erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur
Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiter verarbeitet werden. Er
erklärt sich mit der Nutzung dieser Daten zu weiterer Information und
Kundenbetreuung, einschließlich der Weitergabe an Dritte, einverstanden.
Wünscht er dieses nicht, wird die Nutzung seiner Daten unverzüglich
nach schriftlicher Aufforderung eingestellt.
18. Verletzung von Urheberrechte und gewerblichen Rechten Dritter
Wird
der Kunde als Endverbraucher wegen Verletzung von Rechten Dritter oder
auf Unterlassung der Weiterbenutzung der gelieferten Sache in Anspruch
genommen, so hat er die ARGE KMRPAS unverzüglich zu informieren. Ist die
gelieferte Sache mit Rechten Dritter ,die gegen den Kunden geltend
gemacht werden können ( Rechtsmangel) behaftet, so ist die ARGE KMRPAS
berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, den Rechtsmangel
innerhalb einer angemessenen Frist durch entsprechende Änderung oder
Ersatzlieferung zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich, kann der Kunde
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Etwaige
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung sind nach
Maßgabe von Punkt 6 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des vom
Vertrag. Im Vorgenannten verzichten gewerbliche Kunden auf Rückgriff
oder Inanspruchnahme der ARGE KMRPAS für Folgen aus solchen
Rechtsmängeln, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
ist.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf diesen Vertrag und
die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet einzig das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Endverbraucher gilt als
Gerichtsstand, soweit dieses zulässig ist, der Geschäftssitz von ARGE
KMRPAS als vereinbart. Ist dieses nicht wirksam gilt die gesetzliche
Regelung. Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der
Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand Berlin
vereinbart.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere
Klausel dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der verbleibenden Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen,
treten solche, die den wirtschaftlich gewollten Sinn entsprechen.
21. Teilunwirksamkeit
Sollten
Teile dieser Bestimmungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden,
gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann
den Kaufvertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen
oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit
wie möglich erreicht wird.
22. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23. Datenschutz und Exportkontrolle
23.1
Technische Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung werden von ARGE
KMRPAS in EDV-Anlagen gespeichert. ARGE KMRPAS wird Daten und
vertrauliche Informationen des Käufers nach § 5 BDSG geheim halten.
23.2
Die Waren unterliegen meist den Ausfuhrkontrollbestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Ausfuhr in ein anderes Land ist daher genehmigungspflichtig. Der
Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und
verpflichtet sich, vor dem Re-Export in jedem Einzelfall eine
entsprechende Genehmigung einzuholen.
ARGE KMRPAS
Berlin, April 2023.
© 2023 | ARGE KMRPAS Technische Geschäftsführung